Begründung: Die im November 1986 gegründete Gesellschaft mbH hat ihren gesellschaftsvertraglichen Sitz in einem steiermärkischen Ort. In der außerordentlichen Generalversammlung vom 25.März 1991 faßten die anwesenden fünf von insgesamt sechs mit gleich hohen Stammeinlagen beteiligten Gesellschafter einhellig den notariell beurkundeten Satzungsänderungsbeschluß, den Sitz der Gesellschaft vom steiermärkischen Ort in einen Kärntner Ort zu verlegen. Dieser neue Ort wird in der geä... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5 Abs4 GmbHG § 5 heute GmbHG § 5 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 GmbHG § 5 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Es besteht ke... mehr lesen...