Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Adriano R*****, vertreten durch Dr. Thomas Treichl, Mag. Martin Krumschnabel und Mag. Hannes Bodner, Rechtsanwält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien brachten zur
Begründung: ihres Hauptbegehrens auf Feststellung (ein Eventualbegehren ist auf Nichtigerklärung des Generalversammlungsbeschlusses der Alois A***** GmbH vom 10.2.1993 gerichtet) vor, Alois A***** sei im Zuge familiärer Unstimmigkeiten offensichtlich auf die Idee verfallen, sein Vermögen beiseite zu schaffen und seinen Familienangehörigen nichts zu hinterlassen. Aus diesem Grunde habe er am 7.1.1993 seine Geschäftsanteile... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42 Abs6 GmbHG § 42 heute GmbHG § 42 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: § 42 Abs 6 GmbHG hat den Sinn, durch den Nichtigkeitsprozeß die dort aufgeworfene Frage ein für allemal gegenüber allen Beteiligten zu lösen. Daher gilt § 42 Abs 6 G... mehr lesen...
Die Klägerin, eine GesmbH, machte die Haftung der Beklagten als ihrer ehemaligen Gesellschafterin für die mit den Generalversammlungsbeschlüssen vom 8. 1. 1980 beschlossenen Nachschüsse geltend. Die Beklagte wendete vor allem die Unwirksamkeit der am 8. 1. 1980 beschlossenen Satzungsänderung über die Zulässigkeit der Einforderung von Nachschüssen und der darauf beschlossenen Einforderung solcher Nachschüsse wegen Nichtigkeit der in der Generalversammlung vom 1. 10. 1979 beschlosse... mehr lesen...
Die Streitteile und Alfred S sind Gesellschafter der Anton S & Co. GesmbH. Das Stammkapital beträgt 200 000 S. Davon entfallen eine Stammeinlage von 160 000 S auf die Beklagte und Stammeinlagen von je 20 000 S auf die Klägerin und Alfred S. In der Generalversammlung der Anton S & Co. GesmbH vom 3. 7. 1978 stellte die Klägerin den Antrag, sie zu bevollmächtigen, namens der Gesellschaft eine Klage gegen die Beklagte und den geschäftsführenden Gesellschafter Anton S wegen ihre... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 GmbHG §42 Abs6 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 42 heute... mehr lesen...