Die für den 18. November 1948 einberufene außerordentliche Generalversammlung der beklagten Partei (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat unter anderem beschlossen, die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer mit sofortiger Wirksamkeit zu widerrufen und von ihm in seiner Eigenschaft als Gesellschafter einen Betrag von 28.500 S einzufordern, der auf seine Stammeinlage noch ausständig sei. Daraufhin hat der Kläger die Feststellung begehrt, daß die beiden Beschlüsse nichtig... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42 Abs2ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Auch zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach §§ 41 ff GmbHG kann die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart werden. Entscheidungstexte 2 Ob 276/50 Entscheidungstext OGH 03.06.1950 2 Ob 276/50 Veröff: SZ 23/184 7 Ob 221/98w Entscheidungstext OGH 10.12.1998 7 Ob 221/9... mehr lesen...