Norm
GmbHG §42 Abs2Rechtssatz
Auch zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach §§ 41 ff GmbHG kann die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart werden.Auch zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach Paragraphen 41, ff GmbHG kann die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0045318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024