Norm: GmbHG §35 Abs1 Z6 letzter SatzGmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Tritt der Geschäftsführer einer GmbH im Verfahren auf Nichtigerklärung eines Beschlusses ihrer Gesellschafter als Kläger auf, so kommt eine unechte Gesamtvertretung der Gesellschaft durch einen weiteren Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen nicht in Betracht. Entscheidungstexte 6 Ob 186/08h Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z6 letzter SatzGmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Der Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers von der Vertretung der Beklagten im Anfechtungsverfahren gilt auch für seinen Vertreter. Das kann auch nicht durch die Bestellung eines Rechtsvertreters umgangen werden. Es kommt nicht darauf an, ob der Vertreter hinsichtlich der Ausübung seiner Vertretungsmacht instruiert wurde (ähnlich zum Stimmrechtsausschluss gemäß §§ 114, 118 A... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob für eine GmbH dann ein Kurator zu bestellen ist, wenn Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates klagen (oder kein Aufsichtsrat besteht) und ein anderer Vertreter der Gesellschaft nicht vorhanden ist, kommt es auf den Registerstand an, wie er sich zur Zeit der Klagerhebung aus dem Handelsregister ergibt. Der Umstand, daß mit der in Frage stehenden Klage gerade die Rückgän... mehr lesen...