Begründung: Die Klägerin ist zu 50 % am Stammkapital der beklagten GmbH beteiligt. Der Alleingesellschafter und einzige Geschäftsführer der Klägerin Mag. Hans-Georg W***** ist zugleich selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beklagten. Seit 3. 10. 2006 kann die Beklagte auch durch den weiteren kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer Eberhard K***** gemeinsam mit der Gesamtprokuristin Petra N***** vertreten werden. Mit der vorliegenden Anfechtungsklage begehrt die... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z6 letzter SatzGmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Tritt der Geschäftsführer einer GmbH im Verfahren auf Nichtigerklärung eines Beschlusses ihrer Gesellschafter als Kläger auf, so kommt eine unechte Gesamtvertretung der Gesellschaft durch einen weiteren Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen nicht in Betracht. Entscheidungstexte 6 Ob 186/08h Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z6 letzter SatzGmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Der Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers von der Vertretung der Beklagten im Anfechtungsverfahren gilt auch für seinen Vertreter. Das kann auch nicht durch die Bestellung eines Rechtsvertreters umgangen werden. Es kommt nicht darauf an, ob der Vertreter hinsichtlich der Ausübung seiner Vertretungsmacht instruiert wurde (ähnlich zum Stimmrechtsausschluss gemäß §§ 114, 118 A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer L***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch DDr. Harald Schröckenfuchs, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §42 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob für eine GmbH dann ein Kurator zu bestellen ist, wenn Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates klagen (oder kein Aufsichtsrat besteht) und ein anderer Vertreter der Gesellschaft nicht vorhanden ist, kommt es auf den Registerstand an, wie er sich zur Zeit der Klagerhebung aus dem Handelsregister ergibt. Der Umstand, daß mit der in Frage stehenden Klage gerade die Rückgän... mehr lesen...