Norm: ABGB §1009GmbHG §25 Abs4PSG §17 Abs5
Rechtssatz: Ein Insichgeschäft liegt nur dann vor, wenn ein Vertreter rechtsgeschäftliche Wirkungen für und gegen den Vertretenen durch Willenserklärung an sich selbst erzeugt. Entscheidungstexte 2 Ob 601/94 Entscheidungstext OGH 12.01.1995 2 Ob 601/94 4 Ob 2024/96t Entscheidungstext OGH 16.0... mehr lesen...
Begründung: Mit dem durch Notariatsakt beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 14. 1. 1992 wurde die "Nikolaus K*****gesellschaft mbH" mit dem Sitz in I***** gegründet. Gesellschafter sind Nikolaus K***** und Alexandra W*****. Punkt V Z 4 des Gesellschaftsvertrages bestimmt, daß Nikolaus K***** zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt und ihm die Befugnis eingeräumt wird, die Gesellschaft auch bei Geschäften mit sich selbst persönlich zu vertreten (Selbstkontrahierun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und Nachtrag dazu vom 13.4.1987 gegründet und am 11.5.1987 beim Erstgericht zu 7 HRB 22.979a registriert. Sie betreibt mit dem Sitz in Wien ua das Reisebürogewerbe. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von Inge P***** sowie der D***** Ltd, London, letztere vertreten durch den Ehemann der Inge P*****, Hans Dieter P*****, übernommen. Inge P***** war bis zum 29.6.1989 alleinige Geschäftsführerin der Klägerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009GmbHG §25 Abs4
Rechtssatz: Ohne Zustimmung oder Genehmigung könnte ein Insich - Geschäft nur dann zulässig sein, wenn dadurch die Gefahr einer Interessenkollision nicht einmal zu befürchten ist und der Abschlusswille des Selbstkontrahierenden (oder Doppelvertreters) seinem Auftraggeber gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Zustimmung oder Genehmigung zu einem Insich - Geschäft kann nicht wieder vom Vertreter erteilt werden; geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, dann müssen vielmehr - ungeachtet der sonstigen Regelungen der Vertretung - alle übrigen Geschäftsführer zustimmen; ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, dann muß entweder ein allfälliger Aufsichtsrat zustimmen, oder die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18.11.1987 gegründet. Sie wurde zu HRB ***** des Landesgerichtes Salzburg eingetragen. Die Stammeinlage des Gesellschafters Anton H***** betrug S 5.000, die des Gesellschafters Roland Sch***** S 495.000. Anton H***** wurde zum alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Er war Miteigentümer von 186/1236, 36/1236 und 456/1236-Anteilen an der EZ 150 KG M***** Haus M*****straße 25, mit denen das Wohn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.August 1946 geborene Baumeister Ing. Ronald S*** des Verbrechens der versuchten Untreue nach den §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das vom rechtskräftigen Schuldspruch im ersten Rechtsgang (Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.Juni 1988, GZ 12 b Vr 6.408/86-69) erfaßte Verbrechen der falschen Beweisaussage nach dem § 288 Abs 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß den §§ 3... mehr lesen...