RS OGH 1992/5/12 4Ob7/92, 6Ob298/05z, 5Ob39/10m, 8ObA87/13x, 9ObA121/15g, 6Ob11/18p

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Norm

GmbHG §25 Abs4

Rechtssatz

Die Zustimmung oder Genehmigung zu einem Insich - Geschäft kann nicht wieder vom Vertreter erteilt werden; geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, dann müssen vielmehr - ungeachtet der sonstigen Regelungen der Vertretung - alle übrigen Geschäftsführer zustimmen; ist nur ein einziger Geschäftsführer bestellt, dann muß entweder ein allfälliger Aufsichtsrat zustimmen, oder die Gesellschafter selbst müssen die Genehmigung erteilen, wozu allerdings die Einhaltung der für das Zustandekommen von Gesellschaftsbeschlüssen bestehenden Formvorschriften nicht erforderlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059772

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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