Norm: GmbHG §22 Abs2
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme des Individualrechtes des Gesellschafters auf Information ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 33/97i Entscheidungstext OGH 19.06.1997 6 Ob 33/97i 6 Ob 215/97d Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22 Abs2
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des ... mehr lesen...