Begründung: Die klagende Partei, eine GmbH mit Sitz in Österreich, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. 4. 2004 gegründet. Geschäftsführerin ist Maria E*****, Gesellschafter sind die italienischen Staatsbürger Fausto M***** und Ferrante P*****, wobei ersterer einen Geschäftsanteil von 90 % hält. Die beklagte „Limited“, wurde am 20. 6. 2004 in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet und ist dort als „Offshore Firma“ registriert. Geschäftsführende Direktoren sind der britische... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1GmbHG §18 Abs1GmbHG §34GmbHG §39KO §3 Abs1
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, bleibt für die Gesellschaft weiter vertretungsbefugt. Nichts Anderes kann für die Organtätigkeit eines Gesellschafters gelten. Die Bestellung eines Geschäftsführers gehört nicht zu den die Konkursmasse im Konkurs des Gesellschafters betreffenden Rechtshandlungen. Anders verhält e... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs1GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Rechtserhebliche Wissenserklärungen - hier Bestätigung der Zessionsverständigung durch den Zessionar - kann bei organschaftlicher Gesamtvertretung jeder der einzelnen Geschäftsführer abgeben. Entscheidungstexte 1 Ob 172/98w Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 172/98w Veröff: SZ 71/140 1... mehr lesen...