Entscheidungen zu § 16a Abs. 2 GmbHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/16 99/03/0451

Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste Wien vom 7. April 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 4. Jänner 1999 mangels Arbeitslosigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 12 AlVG abgewiesen, weil das Dienstverhältnis (des Beschwerdeführers) bei der "Firma S" noch nicht beendet gewesen sei. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Darin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass das Unternehme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.10.2002

RS Vwgh 2002/10/16 99/03/0451

Index: 21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §16;GmbHG §16a Abs2;GmbHG §17;
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung hatten anerkannt, dass der Geschäftsführer auch berechtigt ist, seine Organfunktion jederzeit niederzulegen; die Rücktrittserklärung stellt dabei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar (Hinweis auf das E vom 13. September 1988, Zl. 85/14/0161, und die darin zitierte Vorjudikatur; Reich-Rohrwig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/28 98/09/0060

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. August 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahin gehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer (somit als das gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ) der Flashlight Veranstaltungsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 98/09/0060

Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §16a Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kann sich nicht auf eine wirksame Ausübung des Rücktrittsrechtes berufen, wenn er keinen tauglichen Adressaten seiner Willenserklärung darzutun vermag. Der bloß dem Firmenbuchgericht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

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