Entscheidungen zu § 22 NRWO

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Beschluss 2019/4/30 W271 2218074-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 09.11.2018 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf "Amtswegige Eintragung ins Wählerregister folgend der Entscheidung des EGMR, Frodl vs. Österreich". Dieser Antrag wurde mit Entscheidung der Bezirkswahlbehörde für den XXXX Wiener Gemeindebezirk vom 31.01.2019, ausgefertigt mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien, XXXX , vom gleichen Tag, hinsichtlich der Eintragung in das Wählerverzeichni... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.04.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/8 W271 2215611-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Vorlage vom 28.02.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 07.03.2019 eingelangt, übermittelte der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer"). Diese Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde für den XXXX . Wiener Gemeindebezirk vom 31.01.2019, ausgefertigt mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien, XXXX , vom gleichen Tag. Mit der angefo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.03.2019

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