Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Am 22. März 2018 erfolgte beim Bundesministerium für Inneres die Anmeldung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen" durch den Anfechtungswerber als Bevollmächtigten und seine Stellvertreterin. Das Volksbegehren wurde am 4. April 2018 zugelassen und im zentralen Wählerregister registriert. 2. Am 25. Oktober 2018 brachten der Anfechtungswerber und vier namhaft gemachte Stellvertreter den Antr... mehr lesen...
Index: 10/06 Direkte Demokratie
Norm: B-VG Art 141 Abs1 lithB-VG Art41 Abs2VolksbegehrenG 2018 §4, §5, §6, §10, §11, §14NRWO §15 Abs3, §16 Abs2, §17WählerevidenzG §4E-GovernmentG §4VfGG §7 Abs1VfGG §67 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung des Volksbegehrens "Für verpflichtende Volksabstimmungen"; ordnungsgemäße und vollständige Veröffentlichung der
Begründung: des Volksbegehrens durch die Bundeswahlbehörde; persönliche Ausübung des Wahlr... mehr lesen...