Norm: GBG §31 Abs1GBG §94 Abs1 Z1 BNO allg §83NO §83 Abs5NO §85PostG 1997 §2 Z9PostG 1997 §7ZustG §1
Rechtssatz: Lediglich bei der Zustellung behördlicher Schriftstücke, das sind solche von Gerichten und Verwaltungsbehörden nach dem Zustellgesetz, sieht § 7 PostG 1997 den behördlichen Charakter der Zustellung solcher Schriftstücke durch die Post (bzw einen allfälligen anderen nach §7 Abs7 PostG betrauten Betreiber) vor. Die Definition des Einsc... mehr lesen...