Entscheidungen zu § 79 Abs. 1 NO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1976/11/25 6Ob575/76

Norm: AußStrG §285Geo §426NO §79 Abs1
Rechtssatz: Die die Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften regelnde Bestimmung des § 285 AußStrG stimmt zwar nicht wörtlich mit der Bestimmung des § 79 Abs 1 NO überein, § 285 AußStrG, welcher durch § 426 Geo ergänzt wird, enthält jedoch keine abweichende Regelung des Beglaubigungsvorganges. Einer Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften durch das Gericht kommt daher keine andere Bedeutung zu als ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1976

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