Begründung: In Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof zu AZ 3 Ob 2387/96t am 20. November 1996 der nunmehr beklagten Bank wider den nunmehrigen Kläger aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts die Zwangsversteigerung von Liegenschaften bewilligt. Der Kläger und seine am 11. März 1999 verstorbene Mutter hatten sich mit vollstreckbarem Notariatsakt eines öffentlichen Notars vom 16. Oktober 1990, GZ 1223, verpflichtet, der beklagten Bank... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 812.497,99 (eingeschränkt auf S 792.788,07) aus diesem Notariatsakt führt der Beklagte gegen den Erstkläger zu ***** E ***** beim Bezirksgericht ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Mann waren Gesellschafter und Geschäftsführer einer GesmbH und hafteten auch persönlich für bedeutende Kreditverbindlichkeiten der GesmbH. Nach der Ehescheidung und auftretenden finanziellen Schwierigkeiten wurde eine Sanierung der Gesellschaft in der Weise versucht, daß ein Ing. R neuer Geschäftsführer wurde, die Geschäftsanteile um je einen Schilling an eine Tochter des Ing. R abgetreten wurden und auf folgende Weise eine Umschuldung vorgenommen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Mann waren Gesellschafter und Geschäftsführer einer GesmbH und hafteten auch persönlich für bedeutende Kreditverbindlichkeiten der GesmbH. Nach der Ehescheidung und auftretenden finanziellen Schwierigkeiten wurde eine Sanierung der Gesellschaft in der Weise versucht, daß ein Ing. R neuer Geschäftsführer wurde, die Geschäftsanteile um je einen Schilling an eine Tochter des Ing. R abgetreten wurden und auf folgende Weise eine Umschuldung vorgenommen ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund zweier Notariatsakte wurde zugunsten der beklagten Partei zur Hereinbringung von 1,868.434,81 S und 375.664,20 S je sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der klagenden Partei bewilligt (Akt 10 E 1/87 und Beitrittsakt 10 E 4/87). Der Kläger erhob gegen die beiden Exekutionsbewilligungen kein Rechtsmittel, stellte aber nach Rechtskraft der Exekutionsbewilligungsbeschlüsse einen Einstellungsantrag unter anderem mit der
Begründung: , die beiden Exekution... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXVII NO §4 NO Art. 17 § 4 heute NO Art. 17 § 4 gültig ab 03.09.2013
Rechtssatz:
Die Zuständigkeitsbestimmung des Art XVII EGEO gilt nur für Klagen, mit denen die Exekutionskraft eines Notariatsaktes bestritten wird. Die Zuständigkeitsbestimmung des Artikel römisch siebz... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXVII EO §36 Ad NO §4 EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01.1995 bis 31.1... mehr lesen...