Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 NO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2004/1/28 3Ob176/03h

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Entscheidung | OGH | 28.01.2004

TE OGH 1997/11/11 7Ob300/97m

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Entscheidung | OGH | 11.11.1997

TE OGH 1991/11/13 3Ob96/91

Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt V erster Absatz desselben Notariatsaktes verpflichtete sich der Verpflichtete, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1991

RS OGH 1991/11/13 3Ob96/91

Norm: EO §7 Abs2 CNO §3 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 2 NO kann die in einem Notariatsakt enthaltene Verpflichtung, wenn sie von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, nur vollstreckt werden, wenn der Eintritt der Bedingung durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen wird. Ähnlich wie nach § 7 Abs 2 EO gilt diese Nachweispflicht nur für aufschiebende Bedingungen. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1991

TE OGH 1989/11/15 3Ob93/89 (3Ob94/89)

Begründung: Auf Grund zweier Notariatsakte wurde zugunsten der beklagten Partei zur Hereinbringung von 1,868.434,81 S und 375.664,20 S je sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der klagenden Partei bewilligt (Akt 10 E 1/87 und Beitrittsakt 10 E 4/87). Der Kläger erhob gegen die beiden Exekutionsbewilligungen kein Rechtsmittel, stellte aber nach Rechtskraft der Exekutionsbewilligungsbeschlüsse einen Einstellungsantrag unter anderem mit der
Begründung: , die beiden Exekutionsbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1989

TE OGH 1989/2/22 3Ob204/88 (3Ob205/88)

Begründung: Mit zwei Notariatsakten bestätigte die verpflichtete Partei, von der betreibenden Partei Darlehen zugezählt erhalten und dazu jeweils folgende Vereinbarungen getroffen zu haben: Gemäß Punkt 1 sei das Darlehen in einer bestimmten Höhe zu verzinsen. Zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens seien bestimmte Annuitäten an bestimmten Zeitpunkten zu bezahlen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung fälliger Beträge seien Verzugs- und Zinseszinsen in einer bestimmten Höhe z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1989

RS OGH 1952/4/9 3Ob177/52, 3Ob376/52, 3Ob384/52, 7Ob562/57, 1Ob589/49, 3Ob479/51, 3Ob46/74, 3Ob83/74

Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Die in einem Notariatsakt enthaltene Vereinbarung, daß der Notariatsakt sofort vollstreckbar sein solle, ohne daß der Gläubiger gehalten wäre, die die Vollstreckbarkeit begründenden Umstände durch eine gesonderte Urkunde nachzuweisen, ist unwirksam (siehe auch SZ 4/124, vgl auch SZ 3/119) Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1952

RS OGH 1951/4/4 1Ob237/51, 3Ob325/59

Norm: EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Ist in einem vollstreckbaren Notariatsakt Terminsverlust unter der Voraussetzung vereinbart, daß der Schuldner mit der Bezahlung der Zinsen trotz Mahnung in Verzug gerate, so muß der Gläubiger zwecks Erwirkung der Exekutionsbewilligung die erfolgte Mahnung iS des § 7 Abs 2 EO nachweisen. Judikat 100 (alt) ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1951

TE OGH 1949/12/7 1Ob589/49

Laut Notariatsakt vom 20. Juni 1949 hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger bis einschließlich 18. Dezember 1949 das alleinige Recht eingeräumt, die ihm eigentümlich gehörige Liegenschaft EZ. 160 Grundbuch M. um das unterste Limit von 150.000 S zu verkaufen, und sich verpflichtet, bei Bruch dieses Alleinverkaufsauftrages eine Konventionalstrafe von 10.200 S zu bezahlen. Laut Punkt 4 verpflichtete er sich weiter, die vereinbarte Verkaufsprovision resp. Konventionalstrafe am Ta... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.12.1949

RS OGH 1949/12/7 1Ob589/49, 3Ob479/51

Norm: ABGB §1336EO §7 Abs2 DaNO §3 Abs2
Rechtssatz: Zugunsten einer in einem vollstreckbaren Notariatsakt bedungenen Konventionalstrafe kann nur dann die Exekution bewilligt werden, wenn der Nachweis des Eintrittes der Zahlungpflicht durch öffentliche Urkunden erbracht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 1 Ob 589/49 SZ 22/192 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1949

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