Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 812.497,99 (eingeschränkt auf S 792.788,07) aus diesem Notariatsakt führt der Beklagte gegen den Erstkläger zu ***** E ***** beim Bezirksgericht ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt römisch vier des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflich... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 C NO §3 Abs2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund zweier Notariatsakte wurde zugunsten der beklagten Partei zur Hereinbringung von 1,868.434,81 S und 375.664,20 S je sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der klagenden Partei bewilligt (Akt 10 E 1/87 und Beitrittsakt 10 E 4/87). Der Kläger erhob gegen die beiden Exekutionsbewilligungen kein Rechtsmittel, stellte aber nach Rechtskraft der Exekutionsbewilligungsbeschlüsse einen Einstellungsantrag unter anderem mit der
Begründung: , die beiden Exekution... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei Notariatsakten bestätigte die verpflichtete Partei, von der betreibenden Partei Darlehen zugezählt erhalten und dazu jeweils folgende Vereinbarungen getroffen zu haben: Gemäß Punkt 1 sei das Darlehen in einer bestimmten Höhe zu verzinsen. Zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens seien bestimmte Annuitäten an bestimmten Zeitpunkten zu bezahlen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung fälliger Beträge seien Verzugs- und Zinseszinsen in einer bestimmten Höhe... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da NO §3 Abs2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Da NO §3 Abs2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Juni 1949 hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger bis einschließlich 18. Dezember 1949 das alleinige Recht eingeräumt, die ihm eigentümlich gehörige Liegenschaft EZ. 160 Grundbuch M. um das unterste Limit von 150.000 S zu verkaufen, und sich verpflichtet, bei Bruch dieses Alleinverkaufsauftrages eine Konventionalstrafe von 10.200 S zu bezahlen. Laut Punkt 4 verpflichtete er sich weiter, die vereinbarte Verkaufsprovision resp. Konventionalstrafe am... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 EO §7 Abs2 Da NO §3 Abs2 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1336 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...