Begründung: Nachdem die Schwester des Erblassers gegen den die Einantwortung zugunsten einer Testamentserbin und den zugleich ergangenen Mantelbeschluss bestätigenden Beschluss zweiter Instanz einen außerordentlichen Revisionsrekurs, hilfsweise aber einen Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG 1854, verbunden mit ordentlichem Revisionsrekurs, eingebracht hatte, ergänzte das Rekursgericht seine Entscheidung um den Ausspruch, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR ü... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E9 AußStrG §11 Abs1 A NO §186 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
In der Abhandlungssache nach Franz H., der außer seiner Gattin noch zwei Kinder hinterließ, beantragte anläßlich der durch Notar Dr. R. als Gerichtskommissär durchgeführten Abhandlungspflege die erblasserische Witwe, ihr den Nachlaß, bestehend aus den 92/1171 Anteilen der Liegenschaft EZ. 163 Grundbuch A. gegen Übernahme der Leichenkosten an Zahlungen statt zu überlassen. Das Erstgericht wies mit dem Beschluß vom 3. November 1954 diesen Antrag ab; der Beschluß wurde der erblasseri... mehr lesen...
Norm: AußStrG §93 AußStrG §153 EO §1 Z5 IIENO 1855 §186 ZPO §204 AußStrG § 93 heute AußStrG § 93 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2024 AußStrG § 93 gültig von 01.01.2005 bis 31.08.2024 AußStrG § 15... mehr lesen...
Norm: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1380 Außerstreitgesetz §93 Außerstreitgesetz §151 Außerstreitgesetz §153 Exekutionsordnung §1 Z5 Exekutionsordnung §15 Exekutionsordnung §17 Notariatsordnung §§183 ffZivilprozeßordnung §204 ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 A... mehr lesen...