Entscheidungen zu § 180 Abs. 1 NO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2008/9/18 Ds32/08

Norm: NO §180 Abs1 litb
Rechtssatz: Nicht mehr von einem bloß leichtfertigen Umgang mit Fremdgeldern kann gesprochen werden, wenn Geld für eigene Zwecke verwendet wird. Dieses gravierende Fehlverhalten lässt die Fortsetzung der Amtsführung durch den Beschuldigten jedenfalls bedenklich erscheinen. Schon aus diesem Grund ist die vorläufige Suspension gerechtfertigt. Entscheidungstexte Ds 32/08... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.2008

TE OGH 2008/9/18 Ds32/08

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Entscheidung | OGH | 18.09.2008

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