Entscheidungen zu § 155 Abs. 2 NO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/22 2003/06/0025

Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar im Bereich der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 12. November 2001, Zl. 99/10/0123, zu entnehmen. Daraus ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer zunächst wegen der auch hier relevanten Tatvorwürfe disziplinär verfolgt, aber auf Grund seiner Berufung mit Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 22. September 1995 von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.01.2004

RS Vwgh 2004/1/22 2003/06/0025

Index: 25/01 Strafprozess27/02 Notare
Norm: NO 1871 §155 Abs2;NO 1871 §158 Abs5;StPO 1975 §68 Abs2;
Rechtssatz: § 68 Abs. 2 zweiter Satz StPO (wonach dann, wenn eine Hauptverhandlung infolge einer Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde wiederholt werden muss, von der neuen Hauptverhandlung die Richter ausgeschlossen sind, die an der ersten teilgenommen haben) ist jedenfalls im Prinzip mit den Grundsätzen und Eigenhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2004

RS Vwgh 2004/1/22 2003/06/0025

Index: 25/01 Strafprozess27/02 Notare
Norm: NO 1871 §155 Abs2;NO 1871 §158 Abs5;StPO 1975 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Notariatsordnung enthält keine Bestimmung, wonach § 68 Abs. 2 Satz 2 StPO im Ordnungsstrafverfahren anzuwenden wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003060025.X01 Im RIS seit 17.02.2004 Zuletzt aktu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2004

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