Norm: MilStG §26 MilStG § 26 heute MilStG § 26 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 511/1974
Rechtssatz:
Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 67 StG können die in Beziehung auf einen militärischen Verrat oder die bloße Preisgabe des militärischen Geheim... mehr lesen...