Entscheidungen zu § 26 MilStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1972/12/15 11Os140/72

Norm: MilStG §26
Rechtssatz: Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 67 StG können die in Beziehung auf einen militärischen Verrat oder die bloße Preisgabe des militärischen Geheimnisses allenfalls auch in Betracht kommenden Strafnormen des § 17 StaatsschutzG und des § 26 MilStG schon wegen ihrer subsidiären Natur nicht zum Zuge kommen, schon gar nicht aber die Strafnorm des § 310 a StG, weil deren Zielsetzung es lediglich ist, zwa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1972

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