Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Verfahrensgang: Mit Antrag vom 20.10.2021, gerichtet an „den Bundesminister für Landesverteidigung“ beantragte XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), man möge ihm die Einsatzmedaille in der für Einsätze gemäß § 2 Abs. 1 lit c WG 2001 vorgesehenen Form für die Teilnahme am Assistenzeinsatz Covid-19 im Zeitraum von Mai 2020 bis... mehr lesen...