Norm: ZPO §178ZPO §362 Abs2ZPO §496 Abs1 Z2LBG §4 Abs1
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des § 362 Abs 2 ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar. Entscheidungstexte 6 R 134/18w ... mehr lesen...