Norm: LBG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Wahl der Ermittlungsmethode - wofür gemäß § 3 Abs 1 LBG, BGBl 1992/150, insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren in Betracht kommen - hat danach zu erfolgen, welche Methode am besten den Umständen des Einzelfalles gerecht wird. Entscheidungstexte 4 Ob 528/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 528... mehr lesen...