Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 LBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/7/11 6Ob117/02b

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Entscheidung | OGH | 11.07.2002

RS OGH 2001/5/29 5Ob55/01a, 6Ob117/02b, 2Ob171/15h, 5Ob122/16a

Norm: LBG §2 Abs1LBG §2 Abs2
Rechtssatz: Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) gilt für die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften in allen gerichtlichen Verfahren einschließlich Zivilprozessen. Nach dem Bewertungsgrundsatz des § 2 Abs 1 LBG ist, sofern durch Gesetze oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, der Verkehrswert der Sache zu ermitteln. Das Gesetz enthält beim Ausfall des Pflichtteils durch eine Schenkung kei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2001

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