Norm: LVBG §40
Rechtssatz: Bei der Zuordnung des Vertragsbediensteten zu einer Modellfunktion und Modellstelle nach § 40 Tir L-BedG handelt es sich um zwingendes Recht. Im Fall einer unzutreffenden und entgegen dem L-BedG oder der Modellstellen-Verordnung vorgenommenen Zuordnung hat diese keine (vertraglichen) Wirkungen. Daher können weder der Vertragsbedienstete noch der Dienstgeber mögliche Rechts- und Bindungswirkungen aus einer unr... mehr lesen...