Entscheidungen zu § 37 KVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/13 2001/16/0565

Die Beschwerdeführerin, die (wie ihre Rechtsvorgängerin) Bankgeschäfte betreibt, entrichtete Börsenumsatzsteuer (im Folgenden ist mit "Beschwerdeführerin" stets auch ihre Rechtsvorgängerin gemeint). Nach den vorgelegten Verwaltungsakten wird diese Steuer seit 1955 in Anwendung des § 37 KVG mit einem jährlichen Pauschalbetrag festgesetzt. Hier gegenständlich sind die Vorschreibungen für die Jahre 1994 bis 1997. Unter Berücksichtigung des Steueraufkommens jeweils des Vorjahres erli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2001/16/0565

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn die Abgabepflichtige nach der erstmaligen Festsetzung unter Heranziehung eines bestimmten Steuersatzes im Jahr 1958 immer wieder Pauschalierungsanträge stellte und die Behörde dem stets durch Beibehaltung dieses Steuersatzes nachkam, muss insof... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2001/16/0565

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §294 Abs1;BAO §303;KVG 1934 §37;
Rechtssatz: Die Pauschalierung des § 37 KVG ist, wie Takacs in seinem Kommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz, Anmerkung 3, überzeugend unter Hinweis auf die Materialien darlegt, keine Begünstigung, sondern dient nur der Verwaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2001/16/0565

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art129;ErbStG §31;KVG 1934 §37;VwRallg;
Rechtssatz: § 37 KVG und § 31 ErbStG ermöglichen die Festsetzung der Steuer in einem Pauschalbetrag, wobei die Pauschalierung nur die Berechnung der Steuer, nicht aber die Feststellung des der Steuer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

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