Entscheidungen zu § 97 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2008/6/11 7Ob58/08t

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Vorsitzender ihres Aufsichtsrats war von Mai 2003 bis 31. 12. 2004 Kurt H*****. Dessen erster Stellvertreter war von September 2003 bis August 2004 der Erstbeklagte. Dr. Andreas B***** war in diesem Zeitraum zweiter Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Zweitbeklagte war von Jänner 2003 und der Drittbeklagte von Dezember 2000 bis August 2004 jeweils ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats. De... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.2008

RS OGH 2008/6/11 7Ob58/08t

Norm: AktG §78 Abs1AktG §97 Abs1
Rechtssatz: § 78 Abs 1 AktG gilt auch für an Vorstandsmitglieder gezahlte Abfertigungen im Stadium der Beendigung des Anstellungsvertrags. Die Frage der Höhe der Abfindung eines scheidenden Vorstandsmitglieds im Rahmen von Auflösungsvereinbarungen hängt entscheidend davon ab, ob dem betreffenden Vorstandsmitglied eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann oder ob die Auflösung aus anderen Gründen, die nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2008

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