Norm
AktG §78 Abs1Rechtssatz
§ 78 Abs 1 AktG gilt auch für an Vorstandsmitglieder gezahlte Abfertigungen im Stadium der Beendigung des Anstellungsvertrags. Die Frage der Höhe der Abfindung eines scheidenden Vorstandsmitglieds im Rahmen von Auflösungsvereinbarungen hängt entscheidend davon ab, ob dem betreffenden Vorstandsmitglied eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann oder ob die Auflösung aus anderen Gründen, die nicht auch zu einer Auflösung des Vorstandsvertrags aus wichtigem Grund führen können, erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123687Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008