Entscheidungen zu § 78 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/6/11 7Ob58/08t

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Entscheidung | OGH | 11.06.2008

RS OGH 2008/6/11 7Ob58/08t

Norm: AktG §78 Abs1AktG §97 Abs1
Rechtssatz: § 78 Abs 1 AktG gilt auch für an Vorstandsmitglieder gezahlte Abfertigungen im Stadium der Beendigung des Anstellungsvertrags. Die Frage der Höhe der Abfindung eines scheidenden Vorstandsmitglieds im Rahmen von Auflösungsvereinbarungen hängt entscheidend davon ab, ob dem betreffenden Vorstandsmitglied eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann oder ob die Auflösung aus anderen Gründen, die nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2008

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