Entscheidungen zu § 65 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2020/4/23 6Ob56/20h

Norm: AktG §65 Abs1AktG §65a
Rechtssatz: Die Aktiengesellschaft darf zulässigerweise erworbene eigene Aktien, die nicht die 10%-Grenze überschreiten, auch auf Dauer behalten. Entscheidungstexte 6 Ob 56/20h Entscheidungstext OGH 23.04.2020 6 Ob 56/20h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133131 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.2020

RS OGH 2020/4/23 6Ob56/20h

Norm: AktG §65 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mit der Zustimmung der Hauptversammlung zu einem „zweckneutralen“ Erwerb eigener Aktien ist der Erwerb grundsätzlich zu jedem beliebigen Zweck (mit Ausnahme des „Handels in eigenen Aktien“) gestattet. Die Angabe eines konkreten Zwecks für den Aktienerwerb ist nicht notwendig, aber zulässig. Entsprechende Angaben im Beschluss der Hauptversammlung sind aber ebenso wie die Vorschreibung einer bestimmten Behalteda... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.2020

Entscheidungen 1-2 von 2

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