Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 101.741,96 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, mit der
Begründung: , er habe 1974 in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Dabei sei er mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden. Die erstbeklagte Partei habe über keine Gewerbeberechtigung verfügt, Blu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Schon vor 1983 verfolgte die beklagte Partei (damals noch nicht als Konzern, sondern als Aktiengesellschaft) das Prinzip der Divisionalisierung, das auf einer möglichst weitgehenden unternehmerischen Verselbstständigung einzelner Geschäftsbereiche beruhte. 1983 wurde durch Aufspaltung aus der damaligen AG in rechtlich selbstständige Unternehmen ein Konzern geschaffen, der aus der beklagten Partei als Aktiengesellschaft Holding (Dachgesellschaft, Konzernmut... mehr lesen...
Norm: AktG §15 AktG §48 GmbHG §61 Abs2 AktG § 15 heute AktG § 15 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 15 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 AktG § 48 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878 ABGB §1447 C AktG §48 AktG §102 ABGB § 878 heute ABGB § 878 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1447 heute ABGB § 1447 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfall... mehr lesen...
Norm: AktG §1 AktG §48 AktG §84 AktG § 1 heute AktG § 1 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 1 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 AktG § 48 heute ... mehr lesen...
Norm: AktG §1 AktG §48 AktG §292 ZPO §1 Ae2 AktG § 1 heute AktG § 1 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 1 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 AktG § 48 heute ... mehr lesen...