Norm: AktG §34 Abs1 Satz1ZPO §1 Ae1
Rechtssatz: Mit der Eintragung ins Firmenbuch wird eine Aktiengesellschaft parteifähig. Der Wegfall des Mangels der Parteifähigkeit ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu beachten. Entscheidungstexte 7 Ob 556/93 Entscheidungstext OGH 01.09.1993 7 Ob 556/93 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte trat im Herbst 1987 an den Kläger mit dem Vorschlag heran, mit ihm eine Gesellschaft zu gründen. Der Beklagte hatte in seinem Buchbinderunternehmen finanzielle Schwierigkeiten und Probleme mit der Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber seinem Personal. Ab Mitte November 1987 fanden zwischen den Streitteilen zahlreiche Besprechungen über die ins Auge gefaßte Betriebssanierung statt. Man kam vorerst überein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... mehr lesen...
Norm: AktG §34 Abs1GmbHG §2 Abs1UWG §14 B2
Rechtssatz: Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ist nur der - zum Zeitpunkt der Störung - bereits tätig gewesene Mitbewerber klageberechtigt, nicht aber derjenige, der seinen Betrieb noch nicht aufgenommen hat, mag er auch schon Vorbereitungen dazu getroffen haben. Bei Körperschaften, die erst durch die Registrierung Rechtspersönlichkeit erlangen (§ 34 Abs 1 AktG; § 2 Abs 1 GmbHG) is... mehr lesen...
Norm: AktG §34 Abs1GmbHG §2UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein von den Gründern einer GmbH oder Aktiengesellschaft im Rahmen eines bereits betriebenen Unternehmens erworbenen Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann nur durch die Übertragung des Unternehmens auf die später registrierte Gesellschaft übergehen. Entscheidungstexte 4 Ob 65/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 65/88 Ver... mehr lesen...
Die Kläger begehrten vom Beklagten nach Klageeinschränkung je 75 000 S samt Anhang aus dem Titel der Konventionalstrafe. Sie brachten vor, mit dem Beklagten am 21. November 1977 eine Vorgesellschaft zur Verwertung der Erfindung des Beklagten, einer Vakuumdestillieranlage zur Meerwasserentsalzung, errichtet zu haben. In der Folge habe zum gleichen Zweck eine GesmbH errichtet werden sollen. Es sei ein Konkurrenzverbot und für den Fall der Übertretung desselben eine nicht dem richterlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A3ABGB §1175 HAktG §34 Abs1GmbHG §2HGB §105
Rechtssatz: Nehmen Personen, die zu einem bestimmten Zweck eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen wollen, eine diesem Zweck dienende Geschäftstätigkeit auf, bevor sie noch einen formgültigen Vorgründungsvertrag oder Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, so entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaft, auf die im Innenverhältnis... mehr lesen...