Norm: AktG §225c Abs2AktG §225e Abs4
Rechtssatz: "Entscheidung über einen Antrag gemäß § 225c Abs 2 AktG" ist auch ein Beschluß, mit dem der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird. Auch in einem solchen Fall beträgt die Rekursfrist vier Wochen. Entscheidungstexte 6 Ob 199/99d Entscheidungstext OGH 29.09.1999 6 Ob 199/99d European... mehr lesen...