Norm: AktG §225c Abs2 AktG §225e Abs4 AktG § 225c heute AktG § 225c gültig ab 10.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2011 AktG § 225c gültig von 01.08.2009 bis 09.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 225c gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Die Hauptversammlung der S***** AG vom 7. 9. 1998 beschloß mit einer Mehrheit von 9/10 des Nennkapitals die Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung der N***** AG. Die Anteile an der durch die Abspaltung neu gegründeten Gesellschaft wurden den Inhabern der im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses im Streubesitz befindlichen Aktien an der zu spaltenden Gesellschaft zugeteilt. Diese Aktionäre schieden im Zuge der Abspaltung aus der übertragenden Gesellschaft aus. ... mehr lesen...