Norm: AktG §215GmbHG §93FBG §40
Rechtssatz: Nach der Löschung einer Gesellschaft im Firmenbuch kann eine Fortsetzung der Gesellschaft auch nicht mehr im Zuge einer Nachtragsliquidation erfolgen, sei es, weil die Löschung nach Verteilung des Überschusses aus dem Gesellschaftsvermögen an die Gläubiger erfolgte, sei es, dass die Gesellschaft gelöscht wurde, weil überhaupt nichts zu verteilen war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2AktG §215
Rechtssatz: Bei einer gemäß § 2 ALöschG im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft GmbH können die Gesellschafter, wenn sich nachträglich Vermögen der Gesellschaft herausstellt, keinen die Auflösung der Gesellschaft beseitigenden Fortsetzungsbeschluß fassen. Entscheidungstexte 6 Ob 330/98t Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t ... mehr lesen...