Norm: AktG §18GmbHG §91HGB §10
Rechtssatz: Der Veröffentlichungspflicht im Sinn des § 91 Abs 1 dritter Satz GmbHG wird durch die Einschaltung des Gläubigeraufrufes (nur) in der Wiener Zeitung Genüge getan, wenn keine anderen Veröffentlichungsblätter im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 119/00v Entscheidungstext OGH 23.10.2000 6 Ob 119/00v ... mehr lesen...
Norm: AktG §18BWG §65
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 65 Abs 1 BWG wurde dem § 18 AktG nicht derogiert. Schon aus der Bestimmung des § 24 Abs 2 KWG, daß für die Erstellung der Jahresabschlüsse auch bei Banken, die keine Aktiengesellschaften sind, die §§ 129 und 133 AktG sinngemäß anzuwenden sind, läßt sich ableiten, daß der Gesetzgeber nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes für Aktiengesellschaften lockern, sondern vielmehr dess... mehr lesen...