Entscheidungen zu § 149 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2003/10/22 3Ob152/02b

Norm: AktG §146 Abs1AktG §149 Abs1
Rechtssatz: Die in der Satzung einer Aktiengesellschaft bestimmte generelle Herabsetzung von Mehrheitserfordernissen für Hauptversammlungsbeschlüsse im nach dem AktG höchstzulässigen Ausmaß ist auch für ordentliche Kapitalerhöhung zulässig, selbst wenn dies in der Satzungsbestimmung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Mangels gesetzlicher Grundlage besteht kein Anlass zur Übernahme des in der deutschen Lehre vertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.2003

TE OGH 2003/10/22 3Ob152/02b

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Entscheidung | OGH | 22.10.2003

Entscheidungen 1-2 von 2

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