Norm: AktG §129 Abs1 AktG §135 AktG §197 AktG § 129 heute AktG § 129 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 129 gültig von 01.08.1990 bis 01.08.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 475/1990 AktG § 13... mehr lesen...
Die Klägerin, die Minderheitsaktionärin der Beklagten ist, verlangt den Ausspruch, daß die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 16. Juli 1953 gefaßten Beschlüsse über die Genehmigung und Feststellung der Rechnungsabschlüsse der Jahre 1950 und 1951 nichtig und als nicht zustande gekommen anzusehen seien. Das Erstgericht gab der Klage statt. Die bei der Hauptversammlung vom 16. Juli 1953 genehmigten und festgestellten. Rechnungsabschlüsse der angeführten Jahre ber... mehr lesen...