Entscheidungen zu § 90 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1996/5/23 8Ob2085/96t, 8Ob29/98t, 8Ob333/98y, 8Ob332/98a, 8Ob23/99m, 8Ob198/99x, 8Ob285/99s,

Norm: KO §88 Abs1KO §90KO §119 Abs5 DKO §176 F
Rechtssatz: Der einzelne Konkursgläubiger hat kein Individualmitwirkungsrecht und daher auch keine Rechtsmittelbefugnis im Verwertungsverfahren. Er kann daher eine Ausscheidung gemäß § 119 Abs 5 KO nur anregen, aber nicht im Sinne eines Erledigungsanspruches beantragen und es steht ihm in solchen Angelegenheiten daher auch kein Rekursrecht zu. Solche Rechte haben nur der Masseverwalter, der Gemeins... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1996

RS OGH 1989/1/10 4Ob607/88

Norm: KO §83KO §90KO §114 Abs2
Rechtssatz: Auch das Fehlen einer ausdrücklichen Genehmigung zur Erhebung der (Anfechtungsklage) Klage macht die Klage weder unzulässig noch unschlüssig. Der Masseverwalter ist in seiner Amtsbefugnismitwirkung nach außen grundsätzlich nicht beschränkt. Entscheidungstexte 4 Ob 607/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 4 Ob 607/88 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

TE OGH 1970/5/27 5Ob123/70

Mit Verkaufsvereinbarung v 28. Februar 1968 verkaufte die Klägerin an den Erstbeklagten einen Sattelkraftwagen samt Auflieger, wie besichtigt und probegefahren, um 320.000 S. Die Klägerin übernahm keine wie immer geartete Garantie für die Fahrzeuge. Beide Teile verzichteten auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes. Der Erstbeklagte als Käufer verpflichtete sich, den Kaufpreis ab 1. Mai 1968 unwiderruflich in monatlichen Raten von 10.000 S an ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1970

RS OGH 1970/5/27 5Ob123/70, 3Ob46/70, 1Ob245/72, 8Ob49/88

Norm: KO §83 Abs2KO §90KO §116
Rechtssatz: Bei Rechtshandlungen oder Rechtsgeschäften, die nach § 116 KO einer Genehmigung des Gläubigerausschusses bedürfen, ist entweder der Genehmigungsbeschluß oder, falls ein Gläubigerausschuß nicht bestellt wurde und deshalb die Genehmigung vom Konkurskommissär zu erteilen ist (§ 90 KO), die vom Konkurskommissär nach § 83 Abs 2 KO auszufertigende Ermächtigungsurkunde vorzulegen. Eine bloß mündliche Genehmig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1970

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