Entscheidungen zu § 86 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/9/1 7Ob578/93, 1Ob613/93

Norm: KO §86 Abs1
Rechtssatz: Bestellt das Konkursgericht einen besonderen Verwalter unter Verletzung der Grenzen dieser Gesetzesstelle, ist die Bestellung dennoch nicht nichtig; sie kann nur im Rahmen des Konkursverfahrens behoben werden. Die rechtskräftige Bestellung eines besonderen Verwalters im Konkursverfahrens ist in anderen Verfahren bindend. Entscheidungstexte 7 Ob 578/93 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1993

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