Norm: KO §86 Abs1
Rechtssatz: Bestellt das Konkursgericht einen besonderen Verwalter unter Verletzung der Grenzen dieser Gesetzesstelle, ist die Bestellung dennoch nicht nichtig; sie kann nur im Rahmen des Konkursverfahrens behoben werden. Die rechtskräftige Bestellung eines besonderen Verwalters im Konkursverfahrens ist in anderen Verfahren bindend. Entscheidungstexte 7 Ob 578/93 En... mehr lesen...