Norm
KO §86 Abs1Rechtssatz
Bestellt das Konkursgericht einen besonderen Verwalter unter Verletzung der Grenzen dieser Gesetzesstelle, ist die Bestellung dennoch nicht nichtig; sie kann nur im Rahmen des Konkursverfahrens behoben werden. Die rechtskräftige Bestellung eines besonderen Verwalters im Konkursverfahrens ist in anderen Verfahren bindend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065263Dokumentnummer
JJR_19930901_OGH0002_0070OB00578_9300000_001