RS OGH 1993/9/1 7Ob578/93, 1Ob613/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1993
beobachten
merken

Norm

KO §86 Abs1

Rechtssatz

Bestellt das Konkursgericht einen besonderen Verwalter unter Verletzung der Grenzen dieser Gesetzesstelle, ist die Bestellung dennoch nicht nichtig; sie kann nur im Rahmen des Konkursverfahrens behoben werden. Die rechtskräftige Bestellung eines besonderen Verwalters im Konkursverfahrens ist in anderen Verfahren bindend.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 578/93
    Entscheidungstext OGH 01.09.1993 7 Ob 578/93
    Veröff: SZ 66/103
  • 1 Ob 613/93
    Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 613/93
    Beisatz: Dem solcherart bestellten besonderen Verwalter kommen im Rahmen seines Geschäftskreises die Obliegenheiten und Pflichten des Masseverwalters zu. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065263

Dokumentnummer

JJR_19930901_OGH0002_0070OB00578_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten