Begründung: Mit Beschluss vom 22.4.1998 hat das Erstgericht das gegenständliche Verfahren infolge Eröffnung des Konkurses über die bis dahin klagende Partei Rosemarie A***** gemäß § 7 KO als unterbrochen erklärt. Dr. Klaus Eberherr, Masseverwalter in diesem Konkurs, hat in der Folge einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt. Im fortgesetzten Verfahren wurde das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen und die klagende Partei schuldig erkannt, der beklagten Partei S 12.58... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 KO §7KO §8 Abs3 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919
Rechtssatz: Vor der Konkurseröffnung entstandene Prozeßkosten des Gegners des Gemeinschuldners (später Masseverwalters) sind als KOnkursforderung festzustellen. ... mehr lesen...