RS OGH 1998/9/30 4R245/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1998
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Norm

ZPO §41
KO §7
KO §8 Abs3

Rechtssatz

Vor der Konkurseröffnung entstandene Prozeßkosten des Gegners des Gemeinschuldners (später Masseverwalters) sind als KOnkursforderung festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000063

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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