Norm: KO §79KO §139 Abs2KO §157 Abs4KO §168
Rechtssatz:
Die Anordnung in § 157 Abs 4 KO, dass im übrigen für die Aufhebung des Konkurses § 79 gilt, bezieht sich nur auf die öffentliche Bekanntmachung und die sonstigen nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Verständigungen und Verfügungen, es ist daraus aber nicht abzuleiten, dass mit der Bekanntmachung bis zur Rechtskraft des die Aufhebung des Konkurses verfügenden Beschlusses zuzuwar... mehr lesen...
Norm: FBG §31 FBG §33 KO idF IVEG §77a Abs2KO §79KO §176 FBG § 31 heute FBG § 31 gültig ab 01.01.1991 FBG § 33 heute FBG § 33 gültig ab 01.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2022 ... mehr lesen...
Norm: EO §212 IO §120 KO §79KO §119 AKO §120 EO § 212 heute EO § 212 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 212 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 212 gültig von 01.1... mehr lesen...
Der Konkurskommisär entschied mit dem Beschluß vom 18. April 1966 über die Verteilung des Erlöses der mit Absonderungsrechten belasteten, im Konkursverfahren freihändig verkauften Liegenschaften EZ. X. und Y in der Höhe von 9.300.000 S dahin, daß Beträge von insgesamt 4.069.423.32 S als Kosten der Verwaltung der Sondermasse, als Abfindung für die Aufgabe eines Aussonderungsanspruches sowie ferner an Hypothekargläubiger zugewiesen werden. Die Zuweisung des verbleibenden Betrages von... mehr lesen...
Der vom Landesgericht Feldkirch gemäß § 79 (1) KO. zum Konkurskommissär in diesem Konkursverfahren bestellte OLGR. Dr. X. Y., Vorsteher des Bezirksgerichtes N., beantragte unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 12. Juli 1962, 5 Ob 165/62 = EvBl. 1962 Nr. 402 = JBl. 1962 S. 640, seine Enthebung als Konkurskommissär mit der Begründung: , seine Bestellung sei offenbar gesetzwidrig, weil § 77 (1) RDG. dem hier in Betracht kommenden zweiten Satz des § 79 (1) KO.... mehr lesen...
Der klagende Masseverwalter begehrte Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung von 10.140.45 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1962, da die Beklagte diesen Betrag aus der Rückkaufsumme zweier Lebensversicherungen ihres Mannes, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden sei, zuunrecht empfangen habe. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Es ist hiebei von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgegangen: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 13... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §79 ZPO §395 ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 395 heute ZPO § 395 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...