Entscheidungen zu § 72 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1991/10/31 8Ob20/91

Norm: KO §72
Rechtssatz: Der Mangel eines kostendeckenden Vermögens ist für sich allein kein Grund zur Abweisung eines Konkurseröffnungsantrages. Nur wenn die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit und Gläubigermehrheit nicht erbracht wird oder weitere besondere Umstände offenkundig hinzutreten, die als konkurszweckwidrig zu mißbilligen sind (zB Unterdrucksetzen des Schuldners zwecks Erlangung einer bevorzugten - und daher meist an... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1991

RS OGH 2011/9/29 5Ob313/79, 5Ob317/87, 8Ob182/98t, 8Ob139/98v, 8Ob73/11k

Norm: GmbHG §15 GmbHG §85 KO §72KO §176 F GmbHG § 15 heute GmbHG § 15 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 GmbHG § 15 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 Gmb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1979

RS OGH 1970/3/25 5Ob49/70

Norm: KO §11KO §72KO §166KO §172
Rechtssatz: Dem Absonderungsgläubiger, der seine Forderung nicht auch als Konkursgläubiger angemeldet hat, steht gegen die Ablehnung der Aufhebung des Konkurses gemäß § 166 KO kein Rekursrecht zu, es wäre denn, daß die von ihm erlangte Sicherstellung durch die Konkurseröffnung gemäß § 12 KO erlöschen oder ein außerhalb des Konkursverfahrens nicht verfolgbarer Anfechtungsanspruch entstehen würde. Dem A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1970

TE OGH 1963/6/14 5Ob87/63

Das Erstgericht sprach mit dem Beschluß vom 3. Jänner 1963 aus, daß das durch den Tod des Gemeinschuldners am 7. Jänner 1962 unterbrochene Verfahren von Amts wegen gegen dessen Nachlaß fortgesetzt werde. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Masseverwalters Folge und hob den erstgerichtlichen Beschluß auf. Es lehnte die von Bartsch - Pollak, I, S. 691, vertretene Ansicht, der Tod des Gemeinschuldners unterbreche das Konkursverfahren, doch könne dieses sogleich von Amts wegen gegen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1963

RS OGH 1925/11/10 2Ob903/25

Norm: AO §3 KO §72 AO § 3 gültig von 01.10.1997 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 3 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1994 AO § 3 gültig von 01.01.1991 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1925

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