Entscheidungen zu § 71 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2002/10/17 8Ob70/02f, 8Ob147/03f

Norm: KO §12a Abs1KO §71 Abs2KO idF BGBl I 75/2002 §183 Abs1
Rechtssatz: Erst in fernerer Zukunft verwertbare Einkünfte können nicht als "Vermögen" im Sinne des §71 Abs 2 KO angesehen werden. Ist der Schuldner eine natürliche Person, so ist ihm vor Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens jedoch die Möglichkeit zu geben, einen Antrag nach § 183 KO zu stellen. Dies ist auch in einem auf Gläubigerantrag eingeleiteten Konk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.2002

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten