Entscheidungen zu § 70 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2015/6/25 6Ob156/08x, 9Ob44/10a, 3Ob169/12t, 6Ob57/14x, 8Ob100/14k

Norm: ABGB §1295 Ia7KO §70 Abs2 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Missbräuchlichkeit eines vom Gläubiger gestellten Konkurseröffnungsantrags ist anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantra... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.2008

RS OGH 2006/12/18 8Ob304/98h, 8Ob130/04g, 8Ob136/04i, 8Ob152/06w

Norm: KO §70 Abs2KO idF IRÄG 1997 §71 Abs4
Rechtssatz: Die Ladung des Schuldners mit dem Auftrag zur Vorlage und Unterfertigung eines Vermögensverzeichnisses kann nicht abgesondert angefochten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 304/98h Entscheidungstext OGH 25.02.1999 8 Ob 304/98h 8 Ob 130/04g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1999

RS OGH 1996/4/15 6R167/95

Norm: KO §70 Abs1KO §70 Abs2
Rechtssatz: Das bloße Anbieten von Bescheinigungsmitteln im Konkurseröffnungsantrag genügt nicht.   Wenn durch Zession von Forderungsteilen eine nach § 70 Abs 1 KO maßgebliche Gläubigermehrheit entsteht, kann allein deshalb nicht schon von einer offenbar mißbräuchlichen Antragstellung ausgegangen werden. Wenn durch Zession von Forderungsteilen eine nach Paragraph 70, Absatz eins, KO maßgebliche Gläubige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1996

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