Entscheidungen zu § 69 Abs. 5 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2006/12/20 6R208/06k (6R242/06k)

Norm: AktG §56 Abs2AktG §84 Abs5HGB §171 Abs2KO §37KO §69 Abs5SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Gedanke des § 171 Abs 2 HGB, eine insolvenzrechtliche Gleichbehandlung der Gesellschaftsgläubiger zu sichern, der auch den Bestimmungen der §§ 56 Abs 2, 84 Abs 5 AktG, 37 (und nunmehr auch §69 Abs 5) KO innewohnt, ist im Wege einer analogen Rechtsanwendung mit der Konsequenz auf die Haftung der übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaft nach § 15... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2006

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten