Entscheidungen zu § 49 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1993/2/3 3Ob102/92, 3Ob2141/96s, 3Ob2152/96h, 8Ob2244/96z, 3Ob17/97i, 3Ob137/98p, 3Ob189/98k,

Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §47 Abs3KO §49 Abs2KO §125 Abs4UStG §12 Abs10
Rechtssatz: Die durch Veräußerung einer Liegenschaft (eines Gebäudes) im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzuges zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Masseforderung dar. Sie ist bei kridamäßiger Versteigerung als Kosten des Masseverwalters der Höhe nach vom Exekutionsgericht festzusetzen. Ob sie aus der gemeinschaftlichen oder aus der Sondermasse zu be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1993

RS OGH 1988/2/25 7Ob714/87, 8Ob15/91, 9Ob2048/96h, 8Ob68/07v

Norm: KO §49 Abs2
Rechtssatz: Der bei der Verwertung erzielte Erlös einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sache bildet eine Sondermasse, deren Verteilung bei Sachen, die exekutiv verwertet werden, dem Exekutionsgericht, sonst dem Masseverwalter obliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 714/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 714/87 Veröff: SZ 61/46 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1988

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