Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/4 89/11/0079

Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 1986, AZ 4 Sa 31/86, wurde über das Vermögen der K-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet; dieses wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Oktober 1987 gemäß § 67 Abs. 1 Z. 8 AO eingestellt wurde. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 26. November 1987 wurde ausgesprochen, daß ein Konkursverfahren von Amts wegen nicht eröffnet wird. Am 3. Oktober 1986 schloß der Beschwerdeführer mit der genannten Gesellschaft einen sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.12.1990

RS Vwgh 1990/12/4 89/11/0079

Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;KO §46 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ist die Forderung des Arbeitnehmers eine Masseforderunggem § 46 Abs 2 Z 2 KO , so ist eine Forderungsanmeldung nicht notwendig. Daher gebührt kein Insolvenz-Ausfallsgeld in Ansehung der Kosten der Forderungsanmeldung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1990

RS Vwgh 1988/12/14 88/13/0126

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §4 Abs2 lita;KO §46 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0109 E 14. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1988

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