RS Vwgh 1990/12/4 89/11/0079

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z4;
KO §46 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ist die Forderung des Arbeitnehmers eine Masseforderunggem § 46 Abs 2 Z 2 KO , so ist eine Forderungsanmeldung nicht notwendig. Daher gebührt kein Insolvenz-Ausfallsgeld in Ansehung der Kosten der Forderungsanmeldung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110079.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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